Förderung von WärmepumpenKlimafreundlich
heizen – mit staatlicher
Unterstützung.
FörderungKlimafreundlich heizen – mit
staatlicher Unterstützung.
Förderung

Förderung von Wärmepumpen

Wärmepumpe nutzen. Förderung sichern. Zukunft gestalten

Wärmepumpen überzeugen nicht nur durch ihre hohe Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit – sie bieten auch starke Leistungen für Heizung, Kühlung und Warmwasser. Je nach Gebäudetyp, Standort und Systemart variiert die Leistungsfähigkeit, doch eines bleibt gleich: Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energiequellen und senken langfristig Ihre Heizkosten.

Damit sich die Investition noch schneller lohnt, stehen zahlreiche staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Bund, Länder und Energieversorger unterstützen die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Hier erfahren Sie, welche Leistung Sie erwarten können – und wie Sie sich die passende Förderung sichern.

Fördermöglichkeiten für
Heizungsmodernisierung 2025

Wer modernisiert, profitiert – mit Fördermitteln für klimafreundliche Wärme

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Jahr 2025 weiterhin maßgeblich die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten regelt. Es legt klare Vorgaben für die Heizungstechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien und den Wärmedämmstandard fest – mit dem Ziel, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu senken.

Für Bauherren, Eigentümer und Sanierer besonders relevant: Das GEG 2024/2025 sieht gezielte Förderungen für den Austausch und die Neuanschaffung von Heizungsanlagen vor – insbesondere dann, wenn klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden.

Die Förderarten gliedern sich grundsätzlich in:

Beim Umstieg auf eine moderne, energieeffiziente Heiztechnik profitieren Sie von einer Reihe attraktiver Förderprogramme:

  • Direkte Zuschüsse für den Heizungstausch – beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die je nach Maßnahme und Heizsystem bis zu 70 % der Investitionskosten abdecken kann,
  • zinsgünstige Kredite mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen über Programme der KfW,
  • regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer, Städte oder Kommunen, die bundesweit geltende Förderungen gezielt ergänzen,
  • Steuerliche Vorteile im Rahmen energetischer Sanierungen, etwa durch Absetzbarkeit von Investitionskosten über mehrere Jahre.

Diese Förderinstrumente machen den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen finanziell deutlich attraktiver. Sie unterstützen nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern auch die Energiewende – indem sie CO₂-Emissionen reduzieren und den Einsatz fossiler Energien langfristig verringern.

Informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Förderbedingungen und kombinierbare Programme – denn mit der richtigen Planung können Sie maximale Vorteile für Ihr Projekt sichern.

Grundförderung

30% Grundförderung

unterstützt den Wechsel auf erneuerbare Wärmeerzeugung. Das schützt das Klima und sorgt für dauerhaft stabile Kosten im Vergleich zu fossilen Heizsystemen.

Geschwindigkeitsbonus

20% Geschwindigkeitsbonus

belohnt den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Wärme bis 2028 – etwa beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen ab 20 Jahren.

Einkommensabhängiger Bonus

30% einkommensabhängiger Bonus

ist für Eigenheimbesitzer vorgesehen, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen pro Jahr unter 40.000 € liegt und die somit von einer gezielten finanziellen Entlastung bei ihrer Investition profitieren können.

Bis zu 70% Gesamtförderung

Durch die Kombination mehrerer Förderarten sind bis zu 70% Förderung möglich – das macht die Investition besonders lohnend und dauerhaft wirtschaftlich attraktiv.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Durch die Übernahme der Heizungstauschkosten in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat wird sichergestellt, dass alle Haushalte von den Vorteilen einer umweltfreundlichen Heizlösung profitieren können.

Für Neubauten (Bauantrag ab dem 01.01.2024):

Der Einbau einer Heizungsanlage mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie ist verpflichtend.

Wichtig: Der Effizienzhausstandard 55 ist laut GEG nicht mehr förderfähig! Neubauten müssen mindestens den KfW-Effizienzhausstandard 40 oder 40 Plus erreichen.

Für Bestandsgebäude:

Es gelten Übergangsfristen, die je nach Region und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung unterschiedlich ausfallen.

Individueller Zuschuss für den Heizungstausch

Die Grundförderung von 30 % bildet die Basis Ihres individuellen Zuschusses. Zusätzlich können bis zu drei weitere Bonusförderungen kombiniert werden. Insgesamt sind somit bis zu 70 % Förderung möglich, bezogen auf eine maximale Investitionssumme von 30.000 €.

Das ergibt eine mögliche Höchstfördersumme von bis zu 21.000 € – ein starker finanzieller Anreiz für den Umstieg auf moderne, nachhaltige Heiztechnik.

Grundsätzlich gilt die Förderung für alle klimafreundlichen Heizsysteme, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen – insbesondere der Vorgabe, mindestens 65 % erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung zu nutzen. So wird nicht nur der CO₂-Ausstoß deutlich reduziert, sondern auch langfristig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert.

Diese Heizsysteme sind förderfähig:

  • Elektrische Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-, Sole- oder Wasser-Wasser-Systeme)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Energien kombinieren
  • Solarthermieanlagen zur Unterstützung der Heiz- und Warmwasserbereitung
  • Biomasseheizungen, etwa auf Basis von Holzpellets oder Hackschnitzeln
  • Anschlüsse an ein Wärmenetz, sofern dieses überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird

Nutzen Sie Ihre Förderchance – klimafreundlich heizen und sparen!

Tauschen Sie Ihre alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe und sichern Sie sich staatliche Förderungen sowie zukunftsfähige Energiekonzepte. Wir entwickeln täglich energieeffiziente Systeme für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.