Förderung Wärmepumpe Sachsen – bis zu 80 % Zuschuss 2026

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung für Ihre neue Wärmepumpe. Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten kostenlos und begleiten Sie bis zur Antragstellung. Schnell sein lohnt sich: Die staatliche Förderung wird schrittweise reduziert.

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Staatliche Zuschüsse für Ihre Wärmepumpe

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird auch 2026 weiterhin staatlich gefördert. Je nach persönlicher Situation sind attraktive Zuschüsse möglich. Welche Förderung Sie erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Wie setzen sich die Förderprogramme 2026 zusammen?

Die staatliche Wärmepumpenförderung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Je nach persönlicher Situation können diese miteinander kombiniert werden. So sind Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Der Gesamtkostenzuschuss ist auf eine förderfähige Investitionssumme von derzeit insgesamt 28.000 € gedeckelt.

Wärmepumpen-Förderung 2026: Förderanteile im Überblick

30 % Basisförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe erhalten Sie beim Austausch alter Heizungen 30 % Basisförderung auf die Investitionskosten für die Anschaffung und Installation – unabhängig von Ihrem Einkommen.

bis zu 16 % Geschwindigkeitsbonus

Beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten Sie zusätzlich 16 % Bonus.

bis zu 40 % Einkommensbonus

Die Höhe des Einkommensbonus richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:

40 %: bis 30.000 € | 30 %: 30.001 – 40.000 € | 10 %: 40.001 € – 50.000 €

Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € ist damit ein Einkommensbonus von 30 % möglich.

Gut zu wissen: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen für die Förderberechnung einmalig um 10.000 €.

Schnell sein lohnt sich: Die nächste Absenkung der Förderung findet am 01. Februar 2027 statt

MonateTage

Was sich dann ändert

Der Geschwindigkeitsbonus sinkt von aktuell 16 % auf 12 % und anschließend alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt zunächst um 750 € und danach halbjährlich um weitere 750 €.

Künftig soll auch der Herstellungsort der Wärmepumpe eine Rolle spielen. Die Basisförderung sinkt dabei auf 15 %. Für Wärmepumpen aus der EU wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 % eingeführt.

Rechenbeispiel für die Förderung Ihrer Wärmepumpe

Anhand eines Rechenbeispiels zum Kauf einer Wärmepumpe über 35.000 € erfahren Sie, wie viel Sie mithilfe einer Förderung sparen können. Die Berechnung basiert auf einem Haushalt mit zwei Erwachsenen, einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 55.000 €. Durch das minderjährige Kind reduziert sich das zu versteuernde Einkommen für die Förderberechnung um 10.000 € auf 45.000 €

  • Anschaffungskosten Wärmepumpe
    35.000 €
  • Maximal förderfähige Investitionssumme
    28.000 €
  • Förderzuschuss in Höhe von 56 %
    - 15.680 €
  • Darin enthalten:
  • 30 % Basisförderung
    8.400 €
  • 16 % Geschwindigkeitsbonus
    4.480 €
  • 10 % Einkommensbonus
    2.800 €
  • Tatsächliche Investitionssumme:
    19.320 €

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfällt? Unsere Fachberater prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

So erhalten Sie Ihre Wärmepumpenförderung

Mit unserer Unterstützung ist der Weg zur Förderung ganz einfach. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der ersten Beratung bis zur Auszahlung Ihres Zuschusses.

Gute Gründe für Ihre Wärmepumpe von MGT-Sachsen

Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis über die Inbetriebnahme hinaus. Dabei profitieren Sie von fairen Konditionen, regionalen Montageteams und persönlichem Service.

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Sie zahlen erst, wenn Ihre Wärmepumpe in Betrieb ist – volle Transparenz und maximale Sicherheit für Sie.

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Demontage der Altanlage, Installation und Inbetriebnahme erfolgen durch unsere regionalen Montageteams – innerhalb von nur einer Woche.

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Wir kümmern uns auch nach Inbetriebnahme um Ihre Anlage. Bei technischen Problemen sind wir jederzeit erreichbar.

Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung

Als privater Eigentümer eines bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhauses können Sie die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe beantragen. Auch Eigentümer von Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind antragsberechtigt. Die WEG selbst kann ebenfalls eine Förderung für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragen.

Damit Sie eine KfW-Förderung erhalten können, muss Ihr Wohngebäude im Sinne der Vorgaben für das Gebäudeenergiegesetz 2024 bereits bestehen; zugleich sind die dort vorgesehenen Anpassungen für neue Heizsysteme zu beachten, und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss Ihre neue Wärmepumpe den Anteil erneuerbarer Energie an der Versorgung mit Wärme im Gebäude erhöhen.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, beispielsweise Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Entscheidend ist, dass das jeweilige Gerät die technischen Voraussetzungen für die KfW-Förderung erfüllt.

Bei der Auswahl Ihrer Wärmepumpe achten wir darauf, dass das von uns geplante System die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.

Entscheidend ist, dass Sie den Antrag auf KfW-Förderung stellen, bevor die Arbeiten an Ihrer neuen Wärmepumpe beginnen. Den Vertrag über Kauf und Installation schließen Sie bereits vorher mit uns ab – wirksam wird er jedoch erst, wenn die KfW Ihre Förderung bewilligt hat.

Nach der Förderzusage haben Sie grundsätzlich 36 Monate Zeit, Ihre Wärmepumpe installieren zu lassen und das Vorhaben abzuschließen.

Wird Ihr Förderantrag abgelehnt, wird der Auftrag bei uns zunächst nicht wirksam. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihr Vorhaben auch ohne Förderung umsetzen möchten. So behalten Sie die volle Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit.

Wir prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten bereits vorab und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die Wärmepumpenförderung wird ab 2027 schrittweise reduziert.

Der Geschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 %. Danach reduziert er sich jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 4 Prozentpunkte:

16 % (derzeit) → 12 % (ab 01.02.27) → 8 % (ab 01.02.28) → 4 % (ab 01.08.28)

Auch die maximal förderfähigen Kosten werden schrittweise reduziert. Für die erste Wohneinheit sinkt der Förderhöchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 zunächst um 750 € und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €.

Zusätzlich soll im 1. Quartal 2027 der Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Dabei wird die Förderung stärker davon abhängig, wo die Wärmepumpe hergestellt wurde: Die Basisförderung soll auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 % vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung steht derzeit noch nicht vollständig fest (Stand: 14.08.2026).

Sie möchten noch von den aktuell geltenden Fördersätzen profitieren? Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, welche Förderung für Ihre Wärmepumpe möglich ist.

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