Die Wärmepumpenförderung wird ab 2027 schrittweise reduziert.
Der Geschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 %. Danach reduziert er sich jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 4 Prozentpunkte:
16 % (derzeit) → 12 % (ab 01.02.27) → 8 % (ab 01.02.28) → 4 % (ab 01.08.28)
Auch die maximal förderfähigen Kosten werden schrittweise reduziert. Für die erste Wohneinheit sinkt der Förderhöchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 zunächst um 750 € und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €.
Zusätzlich soll im 1. Quartal 2027 der Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Dabei wird die Förderung stärker davon abhängig, wo die Wärmepumpe hergestellt wurde: Die Basisförderung soll auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 % vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung steht derzeit noch nicht vollständig fest (Stand: 14.08.2026).
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